Professional Hunters’ Association of South Africa (PHASA)
Service fuer die temporaere Feuerwaffeneinfuhr
PHASA bietet Ihnen an die Bewilligung zur temporaeren Feuerwaffeneinfuhr Ihrer Jagdwaffe(n) vor Ihrer Ankunft im Land zu erhalten. Wenn Sie diesen Service waehlen, werden wir Sie im Buero der suedafrikanischen Polizei am O R Thambo Flughafen (Johannesburg) mit Ihrem Waffen-Einfuhrpermit(s) erwarten.
Bitte lesen Sie in diesem Merkblatt die Bedingungen und Informationen fuer und ueber diesen Service. Falls Sie Fragen haben oder Hilfe brauchen wenden Sie sich bitte an: phasa@phasa.co.za.
Bedingungen:
Wenn Sie von unserem Angebot Gebrauch machen wollen dass PHASA vor Ihrer Ankunft in Suedafrika Ihren temporaeren Feuerwaffeneinfuhrpermit besorgen soll, dann schicken Sie bitte die folgenden Unterlagen an das PHASA Buero:
1. Diese Dienstleistung kostet Euro 100 pro Person fuer 2013.
Zahlung dieses Betrages ist durch Kreditkarte moeglich. Sie koennen eine Kreditkarten-Zahlungsformular ueber Email oder Fax beim PHASA Buero anfordern.
2. SAP520 (Bitte laden Sie dieses Formblatt von dieser Webseite herunter oder fordern Sie dieses Formblatt vom PHASA Buero an.
Bitte fuellen Sie die nachfolgend aufgefuehrten Teile des Formblattes mit KUGELSCHREIBER, FILZSTIFT oder FUELLHALTER, und mit SCHWARZER TINTE aus:
Komplette Seite 2 – E 2.1 bis E 25.4 – Details der natuerlichen Person
Komplette Seite 4 – G 1 bis G 5 & G 8 bis G 9.2 – Import/Export Details
Komplette Seite 5 – I 1.1 bis I 5 – Details der Feuerwaffe(n) etc.
Komplette Seite 6 – J – Unterschrift des Antragstellers
3. Eine notariell beglaubigte Kopie der Fotoseite Ihres Reisepasses
4. Einen Eigentumsnachweis fuer Ihre Feuerwaffe(n); eine notariell beglaubigte Kopie von einem der folgende Dokumente ist ausreichend (die Art der Waffe, Hersteller und Waffennummer muessen aus dem Dokument ersichtlich sein):
- Europaeischer Feuerwaffenpass oder
- Waffenbesitzkarte, oder
- sonstige im Land Ihres Wohnsitzes vorgeschriebene Besitznachweise fuer Feuerwaffen
6. Kopie Ihres Reiseplanes und/oder Ihres Flugtickets
7. Einladungsschreiben Ihres Jagdunternehmens (Hunting Outfitter) mit folgenden Einzelheiten:
· Der Brief muss auf dem offiziellen Briefbogen des Jagdunternehmens (Outfitters) geschrieben sein
· Name der Person welche zur Jagd eingeladen wird
· Dauer des Aufenthaltes
· Die Registrierungsnummer des Jagdunternehmens (Outfitter)
· Die Registrierungsnummer des Berufjaegers (PH)
· Die Strassenadresse(n) und Telefonnummer(n) der Farm(en), wo die Jagd(en) stattfinden wird/werden
· Die Wildarten die bejagt werden z. B. Grosswild (Big Game), Flugwild (bird shooting) usw.
· Die fuer diese Jagd zugelassenen Feuerwaffenkaliber
· Eine Bestaetigung, dass diese Feuerwaffen ausschliesslich fuer die Jagd auf den genannten Farmen benutzt werden
· Datum und Unterschrift des Jagdunternehmers
Alle Dokumente, einschliesschlich Zahlung (Kreditkarten-Authorisation) muessen per Kurier wie z. B. Fedex, DHL, UPS verschickt werden und das PHASA Buero nicht spaeter als 25 Tage vor Ihrer Ankunft erreichen.
Sie koennen auch den Postdienst benutzen, muessen aber damit rechnen dass die Post zwischen 10 und 21 Tage unterwegs ist.
Adressen:
Wenn Sie Kurier benutzen: Wenn Sie die Post benutzen:
PHASA PHASA
71 Lobelia Lane PO Box 10264
Irene Centurion
1675 0046
Suedafrika Suedafrika
Grundsaetzliche Regeln und Restriktionen im Bezug auf einen temporaeren Feuerwaffeneinfuhrpermit:
· Ein Hoechstanzahl von vier (4) Kugelgewehren oder Flinten, maximal ein Gewehr/Flinte pro Kaliber.
· Maximal 200 Patronen fuer jedes authorisiertes Kugelgewehr oder Schrotflinte werden zur Einfuhr erlaubt.
· Die Einfuhr von Munition fuer andere Feuerwaffen (d. h. Feuerwaffen fuer die Sie keinen Einfuhrpermit haben) ist nicht erlaubt.
· Die Feuerwaffen muessen die Serien Nummer des Herstellers oder eine andere Markierung aufweisen auf grund derer die Feuerwaffe identifiziert werden kann. Diese Identifikationsnummer muss vorschriftsmaessig auf dem Lauf oder Schlossmechanismus eingestanzt sein.
Sonderantraege: (Diese Sonderantraege unterliegen IMMER der Vorabgenehmigung und die entsprechenden Dokumente muessen mindestens 30 Tage vor Ihrer Ankunft bei PHASA eintreffen)
· Handfeuerwaffen werden zur Einfuhr nach Suedafrika erlaubt, allerdings nur dann wenn sie ausschliesslich zu Jagdzwecken verwendet werden. Sie brauchen:
o Den Einladungsbrief des Jagdunternehmens in dem ausdruecklich bestaetigt wird dass die Handfeuerwaffe auschliesslich zu Jagdzwecken verwendet wird;
o Ein Begruendungsschreiben von Ihnen in dem Sie darlegen dass Sie die Waffe zu Jagdzwecken benutzen wollen. Weitergehende Begruendungen sind sinnvoll.
· Fuer halbautomatische Flinten muessen Sie ebenfalls ein Begruendungsschreiben einreichen in dem Sie darlegen warum Sie einen Halbautomaten einfuehren wollen
· Personen die das 21ste Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die den Antrag fuer einen temporaeren Einfuhrpermit stellen wollen muessen dem Antrag ein Begruendungsschreiben beilegen, in dem nachgewiesen wird das der Antragsteller eine Jagdausbildung besitzt (eine beglaubigte und uebersetzte Kopie der entsprechenden Jagdkarte/Jagdpasses oder aber die Vorlage des beglaubigten und uebersetzten Jaegerpruefungszeugnisses ist beizufuegen).
Kontaktieren Sie das PHASA Buero, wenn Sie Fragen hinsichtlich der temporaeren Feuerwaffeneinfuhr haben. Wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass die Korrespondenz nur in englischer Sprache gefuehrt werden kann.
PHASA Kontakt Adresse:
Kontakt: Tersia Du Plooy
Email: phasa@phasa.co.za
Tel: +27 12 667 2048
Fax: +27 12 667 2049
South Africa